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Das Land hat sein Besoldungsrecht in den vergangenen Jahren mehrfach an die verfassungsrechtlichen Anforderungen angepasst.
Bereits mit dem Besoldungsanpassungsgesetz 2024/2025 hat Nordrhein-Westfalen das dem Besoldungsrecht zugrunde liegende Familienbild zum Mehrverdienermodell umgestellt.
Die Familienzuschläge wurden im Jahre 2022 auf die seinerzeitige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an den wohngeldrechtlichen Mietenstufen des Wohnorts ausgerichtet.
Die im Vorgriff auf den heutigen Gesetzentwurf vorgenommene Übertragung der Tarifeinigung mit einer Erhöhung der Grundgehälter um 3,36 Prozent statt der tarifvertraglich vereinbarten 2,8 Prozent hat sich als richtig erwiesen:
Sie stellt sicher, dass auch in den unteren Besoldungsgruppen der tarifvertragliche Mindestbetrag von 100 Euro erreicht wird und gleichzeitig innerhalb der Besoldungssystematik das Abstandsgebot zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen gewahrt bleibt.

Datum: 2026-09-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-nordrhein-westfalen-richtet-besoldungsrecht-strukturell-neu-aus;
Themen: Besoldungsrecht # ?, Grundgehälter # ?, verfassungsrechtliche Vorgaben # ?, Bundesverfassungsgericht für Beamtenbesoldung # ?, Medianäquivalenzeinkommen # ?, Mindestbesoldung # ?, wohngeldrechtliche Mietenstufen # ?, verfassungsrechtliche Anforderungen # ?, Kraft # ?, Gesetzgebungsverfahren # ?