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IBAN-Nummern, die dem Finanzamt nicht bekannt sind, werden nicht akzeptiert.
Nachdem Betrugsversuche durch abgefischte Daten bekannt geworden waren, hatte die Landesregierung Ende vergangener Woche vorübergehend Auszahlungen und Antragstellung gestoppt.
Zahlreiche Betrugsseiten konnte in der Zwischenzeit abgeschaltet werden.
Es wird weiterhin dringend empfohlen, ausschließlich die offiziellen Webseiten der Landesregierung mit den Endungen .nrw oder nrw.de zu nutzen.

Datum: 2020-04-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/antraege-auf-nrw-soforthilfe-2020-ab-sofort-wieder-moeglich;
Themen: NRW-Soforthilfe # ?, Soloselbständige # ?, Freiberufler # ?, Kleinunternehmer # ?, Endungen # ?, IBAN-Nummern # ?, Kontoverbindungen # ?, bedrohte Kleinstunternehmen # ?, verbessertes Antragsverfahren # ?, zahlreiche Betrugsseiten # ?