1. +++ (SEM)

19. Juli 2022 phb Wohnung Heizung Raum Zimmer leer Umzug Altbau
In den Städten Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster benötigen Anbieterinnen und Anbieter von Wohnraum für Kurzzeitvermietungen seit dem 1. Juli 2022 eine Wohnraum-ID.
Hierfür bedarf es einer kostenfreien Registrierung über das zentrale Bauportal der Landesregierung Nordrhein-Westfalen: www.bauportal.nrw.
Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
In den Städten Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster benötigen Anbieterinnen und Anbieter von Wohnraum für Kurzzeitvermietungen seit dem 1. Juli 2022 eine Wohnraum-ID.

Datum: 2022-07-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-kurzzeitvermietung-neue-wohnraum-id-schafft-mehr-kontrolle;
Themen: Zweckentfremdungssatzung # ?, Kalenderjahr # ?, Kurzzeitvermietungen # ?, zentrales Bauportal # ?, kostenfreie Registrierung # ?, Anbieterinnen # ?, Wohnraumstärkungsgesetz # ?, Städte # ?, Kontrolle # ?, Belegungskalender # ?

2. ++ (IR)

Ebenfalls neu im neuen Bauportal Nordrhein-Westfalen: Die Digitalisierung von Anträgen in denkmalrechtlichen Verfahren.
Zum Start des neuen Bauportal Nordrhein-Westfalen können Anträge auf denkmalrechtliche Erlaubnis, die Sondengänger-Erlaubnis und die Grabungserlaubnis bequem online gestellt werden.
Nutzerinnen und Nutzer benötigen für das Bauportal Nordrhein-Westfalen die "Deutschland.
Nach der Auswahl des Bauantrags und des Ortes bekommen Interessierte angezeigt, ob ihre Kommune am Bauportal Nordrhein-Westfalen angeschlossen ist.
Auch für die Kommunen bietet das Bauportal Erleichterungen: Die Kommunen sind von dem Aufbau eigener Serverstrukturen für das Bauportal Nordrhein-Westfalen finanziell und technisch entlastet worden.

Datum: 2024-10-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-update-fuer-das-bauportal-nordrhein-westfalen;
Themen: neues Bauportal # ?, Update # ?, Baukonfigurator # ?, neues Bauvorhaben # ?, verfahrensfreies Bauvorhaben # ?, Nutzerinnen # ?, Bauplanungen # ?, Bauportalnutzer # ?, Bauvorlageberechtigung # ?, Unterstützung für Profi # ?

3. ++ (IR)

Das "Bauportal Nordrhein-Westfalen" stellt die zentrale digitale Plattform für bauordnungsrechtliche Verfahren in Nordrhein-Westfalen dar.
Das "Bauportal Nordrhein-Westfalen" stellt die zentrale digitale Plattform für bauordnungsrechtliche Verfahren in Nordrhein-Westfalen dar.
Die Kommunen können das "Bauportal Nordrhein-Westfalen" kostenfrei nutzen, da das Land die Kosten trägt.
Über das Bauportal Nordrhein-Westfalen können Bauanträge von Bauherrschaften oder Entwurfsvorlageberechtigten wie Architektinnen und Architekten online gestellt, eingereicht und somit den zuständigen Bauaufsichtsbehörden digital und unmittelbar übermittelt werden.

Datum: 2026-01-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bauantrag-ohne-papier-kreis-steinfurt-startet-als-erster-kreis-mit-voll;
Themen: Bauportal # ?, untere Bauaufsichtsbehörden # ?, Sinn einer Ende-Zu-Ende-Digitalisierung # ?, produktives Portal # ?, zentrale digitale Plattform # ?, nächster Meilenstein # ?, Papier # ?, Anbindung # ?, Ende-Zu-Ende-Digitalisierung für Herstellung # ?, Entwurfsvorlageberechtigte # ?