1. +++ (SEM)

Hierbei handelt es sich um die nachzuholende UVP für die Betriebsverlängerung dieser Reaktoren vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom 29. Juli 2019 und der nachfolgenden Entscheidung des Belgischen Verfassungsgerichts vom 5. März 2020.
Im nunmehr eingeleiteten grenzüberschreitenden UVP-Verfahren ist das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) als deutsche koordinierende Behörde in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) federführend für die Bundesrepublik Deutschland tätig.
Alle Informationen zum jetzt eingeleiteten Beteiligungsverfahren stehen neben der offiziellen belgischen Website auch auf den Homepages des MWIDE und des MULNV sowie im zentralen UVP-Portal der Länder zur Verfügung:
* economie.fgov.be/de
* wirtschaft.nrw

Datum: 2021-05-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/beteiligungsverfahren-grenzueberschreitende-umweltvertraeglichkeitspruefung-zu;
Themen: Laufzeitverlängerung # ?, deutsche Öffentlichkeit # ?, grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung # ?, Beteiligungsverfahren # ?, Unterlagen # ?, Abstimmung Mulnv # ?, Umweltverträglichkeitsprüfung für Betriebsverlängerung # ?, belgisches Umweltministerium # ?, zentrales Uvp-Portal # ?, Kernkraftwerke # ?