1. +++ (SEM)

Die Landesregierung hat heute Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 15. November 2018 zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Essen und Gelsenkirchen eingelegt.
Nach Auffassung der Landesregierung kann mit den geplanten und vorgelegten Maßnahmen ein wesentlicher Beitrag zur Senkung der Luftbelastung erreicht werden und sind Fahrverbote angesichts der absehbaren Einhaltung der Grenzwerte unverhältnismäßig.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte mit seinen am 15. November 2018 verkündeten Urteilen das Land dazu verurteilt, in Essen ein zonenbezogenes Fahrverbot einzurichten.
Davon soll auch eine Teilstrecke der Bundesautobahn 40 erfasst werden.
Für Gelsenkirchen fordert das Verwaltungsgericht ein streckenbezogenes Fahrverbot.

Datum: 2018-12-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/luftreinhaltung-land-geht-berufung-gegen-die-urteile-des-verwaltungsgerichts;
Themen: Luftreinhaltepläne # ?, Fortschreibung # ?, Berufung # ?, Urteile # ?, zonenbezogenes Fahrverbot # ?, Verwaltungsgericht Gelsenkirchen # ?, Verkehrsstruktur von Ruhrgebiet # ?, streckenbezogenes Fahrverbot # ?, Grundsatzurteil # ?, Teilstrecke # ?