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Eine aktuelle Übersicht des Arbeitsministeriums stellt die Regelungen zum Weihnachtsgeld aus ausgewählten Branchentarifverträgen in Nordrhein-Westfalen dar.
"Das Weihnachtsgeld bleibt für viele Beschäftigte eine wichtige Zusatzzahlung.
Allerdings können sich nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf das zusätzliche Entgeltplus freuen, denn es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf.
Mit einem Tarifvertrag sind die Voraussetzungen für eine Sonderzahlung in der Regel deutlich besser.
Das zeigt einmal mehr, wie wichtig eine Tarifbindung für faire Löhne ist", erläutert Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.

Datum: 2025-10-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifbeschaeftigte-erhalten-haeufiger-weihnachtsgeld;
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