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Wir wollen im Ernstfall noch schneller reagieren können", erklärte NRW-Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf.
Die Warnung der Menschen wird von den Städten, Gemeinden und Kreisen wahrgenommen.
Das Land unterstützt sie mit der zweckgebundenen Zuwendung bei der Erfüllung dieser wichtigen kommunalen Aufgabe.
Die Städte und Gemeinden entscheiden dabei in eigener Zuständigkeit, wie sie die Bevölkerung im Katastrophenfall warnen.
Die Zuwendung erfolgt unbürokratisch in Form von Pauschalen, Anträge sind nicht erforderlich.

Datum: 2014-04-30; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-unterstuetzt-kommunen-mit-zehn-millionen-euro-fuer-die-warnung-der-bevoelkerung;
Themen: Katastrophenfall # ?, Warnung # ?, Ernstfall # ?, Form von Pauschalen # ?, Großfeuer # ?, erforderliche Anträge # ?, kommunale Warnsysteme # ?, wichtige kommunale Aufgabe # ?, zweckgebundene Zuwendung # ?, Zugunfälle # ?