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Landesweite Zuständigkeit des Landgerichts Dortmund für Umweltstrafsachen
18. Dezember 2025 phb Justizia Foto: iStock.com / seb_ra
Nordrhein-Westfalen konzentriert alle erst- und zweitinstanzlichen Umweltstrafsachen, die in die Zuständigkeit der Landgerichte fallen, beim Landgericht Dortmund.
Eine entsprechende Rechtsverordnung des Ministeriums der Justiz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Justiz

Datum: 2025-12-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesweite-zustaendigkeit-des-landgerichts-dortmund-fuer-umweltstrafsachen;
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